Forward-Darlehen, Grundschuld, Sollzinsbindung. Baukindergeld, KfW-Förderung, Vorfälligkeitsentschädigung. Blickst du da durch? Wir schon! Denn für uns in der VNEO sind das keine Fremdwörter, sondern es ist unser Alltag. Weil wir immer wieder mit einer Baufinanzierung zu tun haben – von der die Begriffe stammen. Sollen wir dir mehr dazu erklären?
Baufinanzierung
Wir machen deine Baufinanzierung einfach
Eine Baufinanzierung besteht oft aus mehreren, ganz unterschiedlichen Komponenten – Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder zum Beispiel Baukindergeld können dazugehören. Auch das berücksichtigen wir selbstverständlich in dem Gesamtangebot, das wir dir machen. Denn so verstehen wir eine Baufinanzierung mit der VNEO: ganzheitlich angelegt und nicht nur auf den reinen Zinssatz reduziert!
Außerdem ändern sich Bedürfnisse. Brauchst du in jungen Jahren Platz für die Kinder, fordern später Hobbys Raum ein. Jede Zeit hat ihre besonderen Anforderungen. Wir zeigen dir, wie wir dir deine Immobilie auf den Leib schneidern. Auch barrierefreies Renovieren kann ein Thema sein.
FAQ zur Baufinanzierung
Als Faustregel gilt: meine bisherige Kaltmiete plus meine individuelle Sparfähigkeit. Dabei ist zu beachten: Die Ausgaben für ein Haus sind in der Regel höher und man sollte immer noch so viel "Luft" einplanen, dass man auch zu einem späteren Zeitpunkt noch sparen kann.
Nein, da Konsumdarlehen kurzfristig zurückgezahlt werden müssen, macht es keinen Sinn, sie über die Laufzeit einer Baufinanzierung zurückzuzahlen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen geht es ohne Eigenkapital. Es ist aber besser, mindestens die Kaufnebenkosten selbst tragen zu können.
In NRW beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent, in Niedersachsen aktuell 5 Prozent. Sie wird vom im Kaufvertrag genannten Kaufpreis berechnet.
Die Grunderwerbssteuer fällt ein bis zwei Wochen nach Unterschrift des Kaufvertrags durch eine Aufforderung an. Sie muss innerhalb von sechs Wochen nach der Aufforderung gezahlt werden. Notarkosten werden nach Unterschrift des Kaufvertrags fällig, die Maklerprovision ist je nach Vereinbarung zu zahlen.
Die Gesamtlaufzeit des Darlehens und die Zinsbindung können voneinander abweichen. Die Zinsen können nach Zinsbindungsende steigen.
Ja, Sondertilgungen sind bis zu einer bestimmten Höchstsumme pro Jahr möglich. Sie müssen aber vertraglich vereinbart sein.
Eine vorzeitige Rückzahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel beim Verkauf des Hauses. Dann wird die Bank Vorfälligkeitszinsen berechnen.
Die Zinsen, die die Bank bei vorzeitiger Auflösung des Darlehens verliert.
Sie können nach Ablauf der Zinsbindung alle Bedingungen des Darlehens verändern. Sie können die Rate verändern. Der Zins wird sich ändern, Sie können das Darlehen auch komplett zurückzahlen.
Im effektiven Zins müssen alle Kosten, die die Bank erhebt, mit enthalten sein.